AGB

A. ALLGEMEINES

1. Vertragsgrundlagen

Viva Colores Schweiz erbringt ihre Leistungen und erteilt ihre Aufträge auf der Grundlage dieser AGB. Anderslautende schriftliche Abreden vorbehalten, finden allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Lieferanten keine Anwendung. Für gewisse Waren und Dienstleistungen (insb. der Kategorie «Digitale Kommunikation») muss Viva Colores Schweiz dem Besteller unter Umständen spezifische, für Teilkomponenten der Waren/Mietobjekte geltende Bedingungen von Lieferanten überbinden (bspw. Softwarelizenzverträge). Diese Spezialbedingungen sind in der Offerte ausgewiesen und werden nebst diesen AGB integraler Vertragsbestandteil. Offerten von Viva Colores Schweiz sind zeitlich beschränkt gültig. Die in der Offerte bezeichnete Frist läuft ab Datum der Offerte. Bei Widersprüchen zwischen Offerten von Viva Colores Schweiz und den AGB gehen die Offerten vor. Angaben in Prospekten und Katalogen sind nicht verbindlich. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Rechte Dritter

Die Besteller oder Lieferanten von Viva Colores Schweiz bestätigen, dass sie über die für die Vertragserfüllung notwendigen Rechte: (namentlich Urheber-, Marken-, Designrechte, etc.) an dem von ihnen an Viva Colores Schweiz gelieferten Material verfügen und dieses Material keine Rechte Dritter verletzt. Viva Colores Schweiz ist berechtigt, jeden Auftrag als Referenzprojekt in ihren Werbematerialien (Print und Online) unter Nennung des Vertragspartners und unter Verwendung des entsprechenden Materials aufzuführen. Viva Colores Schweiz darf von ihr für die Auftragserfüllung beigezogene Lieferanten von Werkteilen auf Anfrage dieser Lieferanten ermächtigen, den Auftrag ihrerseits als Referenzprojekt auszuweisen. Es liegt im freien Ermessen von Viva Colores Schweiz eine Ermächtigung zu erteilen oder nicht. Die Besteller oder Lieferanten halten Viva Colores Schweiz bei allfälligen Ansprüchen von Dritten schadlos.

 

3. Verrechnung

Der Besteller oder Lieferant von Viva Colores Schweiz verzichtet darauf, Forderungen von Viva Colores Schweiz mit eigenen Forderungen zu verrechnen.

 

4. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis untersteht materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Viva Colores Schweiz. Viva Colores Schweiz kann den Besteller oder Lieferanten auch an jedem anderen zuständigen Gericht belangen.

 

B. VIVA COLORES ALS LIEFERANT

1. Leistungserbringung

Viva Colores Schweiz ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen oder diesen die Pficht zur Leistungserbringung ganz oder teilweise zu übertragen.

 

2. Verbindlichkeit der Offerte/Auftragsbestätigung

Änderungen am Leistungsumfang auf Wunsch des Bestellers nach Erteilung der Auftragsbestätigung sind nur nach Absprache mit Viva Colores Schweiz möglich. Der Besteller trägt sämtliche hierbei anfallenden Kosten gemäss Zusatzofferte. Storniert der Besteller einen Auftrag nach Erteilung der Auftragsbestätigung, bleibt die gesamte Auftragssumme geschuldet.

 

3. Urheberrechte

Die Urheberrechte aller durch Viva Colores Schweiz getätigten Arbeiten liegen bei Viva Colores Schweiz und sind deren geistiges Eigentum. Darunter fallen ausdrücklich alle textlichen, fotografischen und grafischen Erzeugnisse, welche von Viva Colores Schweiz getätigt wurden. Deren Weiterverwendung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch Viva Colores Schweiz und kann Mehrkosten zur Folge haben.

 

4. Mitwirkungspflicht des Bestellers

Der Besteller verpflichtet sich, seine für die Leistungserbringung durch Viva Colores Schweiz notwendigen Mitwirkungspflichten (bspw. Schaffung der vereinbarten Installationsumgebung, Zurverfügungstellung von Gerätschaften, Datenanlieferung, Zurverfügungstellung von Plänen, etc.) gemäss Spezifikation in der Offerte fristgerecht und vollständig zu erfüllen. Der Besteller ist verantwortlich für die einholung allfälliger für die Verwendung der bestellten Ware oder des Mietobjekts notwendigen Bewilligungen und trägt die damit zusammenhängenden Kosten. Der Besteller trägt den durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstandenen Aufwand und Schaden.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Viva Colores Schweiz bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist. Der Besteller ermächtigt Viva Colores Schweiz, jederzeit die Eintragung ihres Eigentums im amtlichen Register vorzunehmen.

 

6. Mietobjekte

Der Besteller darf die Mietobjekte nur zu eigenen Zwecken und in dem im Auftrag spezifizierten Umfang benutzen. Der Besteller darf die Mietsache nicht an Dritte weitergeben. Der Besteller haftet vollumfänglich für von ihm oder von Dritten verursachten Schäden an der Mietsache. Er hat die Mietsache während der Mietdauer entsprechend zu versichern. Der Mieter trägt zudem die Kosten für allfällige durch nicht sachgerechte Handhabung der Mietsache notwendig werdende Serviceleistungen durch Viva Colores Schweiz oder von ihr beigezogene Dritte. Vorbehältlich einer anderslautenden Regelung in der Offerte, dürfen Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an der Mietsache ausschliesslich durch Viva Colores Schweiz oder durch von ihr direkt beauftragte Dritte durchgeführt werden. Der Mieter trägt die Kosten bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Mietsache.

 

7. Preise, Zahlungsbedingungen

Die in den Offerten von Viva Colores Schweiz festgelegten Preise sind Fixpreise. Abweichende Bestimmungen in der Offerte vorbehalten, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

− 33.3% bei Auftragsbestätigung

− 33.3% gleichzeitig mit Ablieferung der Ware/des Mietobjekts

− 33.3% bei der Endabrechnung

Bei Verzug mit Zahlungen ist ohne weitere Mahnung ein Verzugszins von 6% ab Rechnungsdatum geschuldet. Viva Colores Schweiz ist überdies berechtigt, sämtliche Arbeiten einzustellen, bis die fälligen Zahlungen geleistet sind. Unsere Preise gelten nur bei Abnahme der angebotenen Mengen und Ausführung. Bei Stornierung/Änderung von bereits erteilten Aufträgen, wird ein entsprechender Mehraufwand in Rechnung gestellt.

 

8. Liefertermine

Lieferfristen bzw. Liefertermine sind auf den Offerten von Viva Colores Schweiz speziell vermerkt. Die Lieferfrist läuft ab dem Folgetag, nachdem Viva Colores Schweiz Kenntnis von der Vertragsannahme erhalten hat. Treten Verzögerungen ein, die Viva Colores Schweiz trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann, verschieben sich die Liefertermine entsprechend (z.B. schlechte Witterung, höhere Gewalt, Verzug der Leistungserbringung durch Drittpersonen etc.). Änderungen am Leistungsgegenstand durch den Besteller nach Erteilung der Auftragsbestätigung oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Besteller können ebenfalls zu einem Aufschub der Lieferfristen bzw. Liefertermine führen.

 

9. Prüfung und Abnahme

Der Besteller hat die Lieferungen von Viva Colores Schweiz innert 5 Arbeitstagen zu prüfen und Viva Colores Schweiz allfällige Mängel innert weiteren 5 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist weitere Mängel auf, sind diese ebenfalls innert 5 Arbeitstagen nach Entdeckung Viva Colores Schweiz schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Prüfung oder die rechtzeitige schriftliche Meldung, gilt die Lieferung als genehmigt.

 

10. Gewährleistung

Vorbehältlich einer abweichenden Regelung in der Offerte, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Bei Teilkomponenten kann eine Herstellergarantie bestehen, die Viva Colores Schweiz dem Besteller überbindet. Solche Herstellergarantien sind in der Offerte ausgewiesen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung bzw. zu dem in der Herstellergarantie genannten Termin. Für Ereignisse, die Viva Colores Schweiz nicht beeinflussen kann (z.B. Sturmschäden [Windgeschwindigkeiten ≥ 70km/h] etc.) besteht keine Gewährleistung. Die unterschiedliche Beschaffenheit von Grundmaterialien (bspw. textile Unterlage) oder andere technische Faktoren (bspw. Displaybeschaffenheit) können zu nicht vermeidlichen, moderaten Abweichungen in Farbe und Darstellung von Werken führen.

 

11. Haftung

Der Besteller hat wegen Mängeln an einer Lieferung einzig die in Ziffer 10 ausdrücklich genannten Rechte. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz. Jegliche weitere Haftung der Viva Colores Schweiz wird wegbedungen. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit der Viva Colores Schweiz. Die Haftung von Viva Colores Schweiz ist in jedem Fall beschränkt auf den Betrag des Wertes der eigenen Arbeiten von Viva Colores Schweiz (Rechnungsbetrag). Die Kosten von Drittparteien (Grafiker, Monteur etc.) gehören in diesem Fall nicht dazu. Der Besteller hat keinen Fall Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, entgangene Werbeeinnahmen, Verlust von Aufträgen sowie anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Ansprüche des Bestellers gegenüber der Viva Colores Schweiz aufgrund des Bundesgesetzes über die Produktehaftpflicht vom 18. Juni 1993 sind, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Eine Haftung der Viva Colores Schweiz für die von ihr zur Erfüllung des Vertrages beigezogenen Hilfspersonen wird wegbedungen.

 

C. VIVA COLORES ALS BESTELLER

1. Liefertermine

Liefertermine sind Fixtermine. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Termine ist Viva Colores Schweiz berechtigt, vollumfänglich Schadenersatz geltend zu machen.

 

2. Prüfung und Abnahme

Viva Colores Schweiz Lieferungen innert 30 Arbeitstagen.

 

3. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Die Frist beginnt mit der Ablieferung. Treten an der Lieferung Umstände ein, die Viva Colores Schweiz oder eine Drittperson zu vertreten hat und die eine Ersatzlieferung erfordern (z.B. Fehler bei der Konfektionierung durch Viva Colores Schweiz, fehlerhafte Bedruckung der Blachen etc.), verpflichtet sich der Lieferant, umgehend eine Ersatzlieferung zu Selbstkosten vorzunehmen oder Viva Colores Schweiz sämtliche Unterlagen herauszugeben, die Viva Colores Schweiz benötigt, um die Ersatzlieferung selbständig herzustellen oder herstellen zu lassen (z.B. Druckvorlagen etc.).